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Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
Vor dem Hintergrund, dass die Ausübung der Heilkunde keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen darf, wird der Heilpraktiker-Anwärter vom Gesundheitsamt im Rahmen der amtsärztlichen Überprüfung genauestens auf seine medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten für diesen Beruf geprüft. Nur beim Bestehen der Prüfung wird der Titel „Heilpraktiker“ erteilt und die Ausübung dieses Berufes gestattet.
Die amtsärztliche Überprüfung erfolgt im Allgemeinen durch das Gesundheitsamt am Ort Ihres Hauptwohnsitzes. Die Anmeldung bzw. der Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz muss bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde (Ortspolizeibehörde, Amt für öffentliche Ordnung) gestellt werden und rechtzeitig erfolgen. Die Wartezeiten können in Großstädten von einem halben Jahr mitunter bis zu 1,5 Jahren betragen.
Die Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz durch einen Amtsarzt beim jeweiligen Staatlichen Gesundheitsamt kann nur im Auftrag dieser Verwaltungsbehörde eingeleitet werden. Eine direkte Anmeldung zur Überprüfung beim Gesundheitsamt ist nicht möglich. Der Ablauf und die Kosten für die Überprüfung variieren von Bundesland zu Bundesland und liegen zwischen 300-600 Euro.
Die staatliche Prüfung ist in zwei Abschnitte gegliedert einen schriftlichen und einen mündlichen. Im schriftlichen Teil müssen ca. 60 - 80 Multiple-Choice Fragen beantwortet werden und ca. 10 der gestellten Fragen müssen schriftlich (im Text) beantwortet werden. Die Dauer dafür beträgt 2 Stunden. Dieser Teil gilt gegenwärtig als bestanden, wenn mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet wurden. Erst dann wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen. Der mündliche Prüfungsteil dauert ca. eine halbe Stunde und findet in der Regel in Gruppen mit bis zu 4 Personen statt. Hier muss der Heilpraktiker-Anwärter nachweisen, dass er in der Lage ist, medizinisch-diagnostisch-therapeutisch in Zusammenhängen zu denken. Fällt man bei der mündlichen Prüfung durch, so muss man auch die schriftliche Prüfung nachholen.
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