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Schwerpunkt der amtsärztlichen Überprüfung sind medizinische Grundlagen nicht die Heilkunde! Der Prüfungsstoff ist vielseitig und die Anforderungen an den Heilpraktiker-Anwärter steigen Jahr für Jahr.
Folgende Themenbereiche müssen in der Regel beherrscht werden:
- Berufs- und Gesetzeskunde - rechtliche Grenzen der Berufsausübung des Heilpraktikers sowie Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
- Anatomie, pathologische Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie,
- Deutung grundlegender Laborwerte, Punktions- und Injektionstechniken
- Desinfektion, Sterilisation und Praxishygiene
- Allgemeine Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von häufigen Krankheiten, insbesondere Stoffwechselkrankheiten, Herz-/Kreislaufkrankheiten, der degenerativen und übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie seelische Erkrankungen
- Akute Notfälle und lebensbedrohliche Zustände
- Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung) und Technik der Anamneseerhebung
Nach dem erfolgreichen Abschluss der amtsärztlichen Überprüfung wird die Erlaubnisurkunde von der Verwaltungsbehörde ausgestellt. Die Tätigkeit als Heilpraktiker kann nun beginnen.
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